Schriftenreihe des Arbeitskreises
Inobhutnahme der IGFH
- Elternarbeit -
Formale
u. organisatorische Voraussetzungen u. Grenzen
In Kriseneinrichtungen, die
„Elternarbeit“ in ihr Angebot aufgenommen haben,
sollten bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, damit dieses
Angebot fachlich ausreichend erfüllt werden kann.
Im organisatorischen Bereich beziehen sich die
notwendigen Rahmenbedingungen im Wesentlichen auf die Bereiche
Räumlichkeiten und Personalressourcen (quantitativ und
qualitativ ausreichende Ausstattung).
Räumlichkeiten
Die Räume, in denen Gespräche mit
der ganzen Familie oder den Eltern allein stattfinden können,
müssen folge Bedingungen erfüllen:
-
Ungestörte Gespräche
müssen möglich sein - Es sollte
Beratungsräume sein, in denen ein ruhiges und vor allen Dingen
ungestörtes Gespräch stattfinden kann.
-
Gute Gesprächsatmosphäre
- Die Beratungsräume sollten zu einer entspannten
Gesprächsatmosphäre beitragen.
-
Möglichkeit der Getrenntberatung
von Minderjährigen und Eltern - In eskalierten
Situationen ist es manchmal sinnvoller, die streitenden Parteien
zunächst zu trennen, um die Situation durch
Einzelgespräche erst soweit zu deeskalieren, dass ein
gemeinsames Gespräch stattfinden kann.
-
Sicherheit muss gewährleistet
sein - Es muss unbedingt die Sicherheit der Betroffenen und
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch durch die Lage der
Räume gesichert sein. So sollten sich wenn möglich
andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nachbarräumen
aufhalten, um bei einer Eskalationssituation eingreifen zu
können.
Personal
In
Bezug auf die Personalausstattung der Einrichtung müssen
sowohl quantitative wie qualitative Bedingungen erfüllt sein.
Quantitative Ausstattung - Die personelle Ausstattung muss
gewährleisten, dass Gespräche mit Eltern
ungestört ablaufen können. Insbesondere sollte der /
die das Gespräch führende Mitarbeiter/in,
-
nicht zugleich die Aufsicht über
untergebrachte Kinder / Jugendliche haben,
-
nicht durch Telefon gestört werden,
-
parallel mit keinen anderen Aufgaben betraut sein
-
und unter möglichst geringem Zeitdruck
stehen.
Die quantitative Ausstattung sollte ausreichend sein, dass die
Gespräche bei eskalierten Situationen genügend
abgesichert werden können. Nach Möglichkeit sollten
sich andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der
Gespräche in der Einrichtung befinden.
Qualitative Anforderungen ans Personal -
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Gespräche mit
den Eltern durchführen, müssen entsprechend
qualifiziert sein. Insbesondere sollten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
-
in der Lage sein, Gespräche zu moderieren
und zu strukturieren,
-
fortgebildet im Bereich
Gesprächsführung sein,
-
in der Lage sein, Gefühl für die
Situation zu entwickeln.
Die Notwendigkeit der Ausstattung unterscheidet
sich auch durch die Form der Einbeziehung der Eltern in die
Gespräche. Ein wesentlicher Unterschied liegt im Zeitpunkt der
Einbeziehung der Eltern zu dem Gespräch. Hat die Einrichtung
beispielsweise im Einzelfall den Auftrag zu
regelmäßigen Gesprächen mit
Minderjährigen und deren Eltern erhalten, sind die Termine
planbar. Die Situationen sind i.d.R. bezüglich
möglicher Eskalationssituationen besser einschätzbar.
Es müssen nicht unbedingt Personalressourcen vorgehalten
werden. Werden Eltern generell in der Aufnahmephase der Inobhutnahme zu
Klärungsgesprächen eingeladen, stellt sich die
Situation schwieriger dar: Es ist nicht klar, wann die Eltern
eintreffen werden, die Gesprächslänge ist schwerer
einschätzbar. Unklar ist häufig auch, wie sich der
Gesprächsverlauf in der Einrichtung gestalten wird.
Haben Inobhutnahme-Einrichtungen nicht die notwendigen
räumlichen und personellen Ausstattungen, sollte auf die
Durchführung von Elterngesprächen in Akutsituationen
verzichtet werden. Gerade in akuten Krisensituationen besteht sonst die
Gefahr, dass ich die Gespräche kontraproduktiv entwickeln.
AKI,
Dezember 2006
|