Zielsetzung
der
Fachgruppe
Inobhutnahme der IGfH |
Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH verfolgt das
Ziel, kritisch die Rahmenbedingungen für die
Inobhutnahme zu begleiten, den fachlichen Diskurs aufrecht zu erhalten
und das multiprofessionelle Fachwissen aktiv in die
(Fach-)Öffentlichkeit zu tragen.
Veröffentlichungen der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH sollen
sowohl der jeweils aktuellen
IST-Standsermittlung dienen als auch zur intensiven Fachdiskussion
anregen.
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Zusammensetzung
der
Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH |
Um
die o.a. Ziele zu erreichen ist es notwendig, dass ein
möglichst
breites Spektrum an mit Inobhutnahme befassten Fachleuten aus
verschiedenen Einsatzgebieten vertreten ist. Hierzu gehören
insbesondere:
- Kinder-
und
Jugendschutzstellen mit verschiedenen Strukturen und unterschiedlichen
geografisch-infrastrukturellen Einzugsgebieten
- Systeme
der Familiären Bereitschaftsbetreuung (vorm.
Bereitschaftspflege)
- besonders
geeignete, mit Inobhutnahme beauftragte Einzelpersonen
("Inobhutnahmemütter")
- niederschwellige
Angebote
für Mädchen, für Kinder und Jugendliche in
spezifischen
Problem- und Lebenssituationen etc.
Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH entwickelte sich aus dem
Arbeitskreis Inobhutnahme, der sich im Februar 1997 in
Erfurt gründete, nachdem
ein
Großteil der Gründungsmitglieder sich seit 1992
regelmäßig zu verschiedenen Fachveranstaltungen
zusammengefunden hatte. Die konstituierende Sitzung hatte am 18.
September 1997 in Kaarst stattgefunden.
Voraussetzung für die Neuaufnahme weiterer Mitglieder ist die
Erhaltung von Kontinuität und Arbeitsfähigkeit der Fachgruppe Inobhutnahme.
Die Fachgruppe
Inobhutnahme
entscheidet unter den o.a. Kriterien
eigenständig über die Aufnahme neuer Mitglieder.
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Grundsätze zur
Mitarbeit
in
der Fachgruppe
Inobhutnahme der IGfH |
Die
Mitglieder der Fachgruppe Inobhutnahme
verpflichten sich zu einer kontinuierlichen aktiven Mitarbeit. Die
Genehmigung der Teilnahme
seitens des jeweiligen Trägers ist eine verpflichtende
Voraussetzung. Somit ist die
Mitgliedschaft im AKI an konkrete Personen und nicht an Institutionen
gebunden. Wichtiges Kriterium für die Auswahl der Mitglieder
ist
zudem eine Präsenz und Vertretung aller Arbeitsgebiete der
Inobhutnahme aus der gesamten Bundesrepublik. Der Erhalt der
Arbeitsfähigkeit der Fachgruppe begrenzt die Anzahl der
VertreterInnen.
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Organisation
der
Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH |
Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH wählt jeweils
für einen Zeitraum von zwei Jahren
eine/-n
SprecherIn und deren/dessen StellvertreterIn. Zu den
originären
Aufgaben gehören die Terminierung und Organisation der beiden
Arbeitstagungen sowie der Kontakt zur IGfH in Frankfurt/M..
Die Mitglieder sollen nur in unausweichlichen Ausnahmefällen
vertreten werden.
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Aufgabengebiete
der
Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH |
Die Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH verpflichtet sich den
folgenden
Aufgabenbereichen zur Thematik der Inobhutnahme:
- Vorbereitung,
Organisation
und Durchführung regelmäßiger Fachtagungen
für
MitarbeiterInnen, die im Bereich Inobhutnahme tätig sind
- Ansprech-
u. Beratungstätigkeit für Personen, Institutionen und
Verbände
- Ausarbeitung
und Veröffentlichung praktischer Handreichungen und
Handlungsempfehlungen
- Installation
von Informationsbörsen
- Dokumentation
eigener Tätigkeiten
- Veröffentlichungen
in Fachzeitschriften, insbesondere im FORUM der IGfH
- Vorbereitung
und Durchführung einer halbjährlich stattfindenden
Arbeitstagung der Fachgruppe
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Frankfurt, 11. November 2014
für
die Fachgruppe Inobhutnahme
gez. Sprecher 2013/2015 -
Rüdiger Riehm, Lutz Bohnstengel |