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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Frankfurt/Main
Sektion Bundesrepublik Deutschland
der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

  

Schriftenreihe des Arbeitskreises Inobhutnahme der IGFH
- Allparteilichkeit  vs. "Anwalt des Kindes" -

    

Haltung der Inobhutnahme - Einrichtung

Die Inobhutnahme (IO) ist Bestandteil einer umfassenderen Krisenintervention und greift dann, wenn ambulante Möglichkeiten der Krisenhilfe nicht mehr ausreichen, um den Schutz der betroffenen Kinder oder Jugendlichen zu gewährleisten. Die IO des Kindes, eine gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe, ist eine zeitlich befristete Krisenintervention in einer entsprechenden Einrichtung und soll Kindern und Jugendlichen in akuten Notlagen intensive sozialpädagogische Hilfestellung bieten, Ursachen von Problemen klären und Ansätze zu deren Lösung entwickeln.
  
Qualität der Krisenintervention hängt ab von der Qualität kooperativer Arbeitsstrukturen der beteiligten Dienste oder Einrichtungen.
  
Im Interesse einer konstruktiven Krisenklärung und einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen ASD und Einrichtung muss die Haltung zu den Hilfesuchenden und eine Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Diensten festgelegt sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen geregelt werden.
  
Es muss abgesprochen sein, wie ASD und IO - Einrichtung Krise definieren und es müssen Absprachen zwischen ASD und IO - Stellen bezüglich Elterngesprächen und Elternkontakten getroffen werden.
  
Krisen sind Ausdruck von Überforderung, Überlastung und sollen als Hilferuf verstanden werden.
  
Krise soll als Chance für Veränderung und Entwicklung gesehen werden. In der Regel sind Familien in Krisensituationen zugänglich und motiviert für Hilfsangebote.
  
Erfolgreiche Krisenintervention wäre, wenn die Familie neue Problemlösungsstrategien entwickelt und den oft schon lange bestehenden Kreislauf Problem - Krise – vorübergehende Entspannung mit einer konstruktiven Konfliktbearbeitung begegnet.
  
In den Beratungsgesprächen ist die Einnahme einer allparteilichen Haltung des ASD gegenüber allen Familienmitgliedern von Bedeutung, einseitige Parteinahme zugunsten des Kindes oder der Eltern kann zum Scheitern von Problemlösungsversuchen führen. Bei Beratungsgesprächen mit Eltern und Kind sollte der ASD die Moderation übernehmen und nicht der jeweilige Betreuer des Kindes.
  
Die Aufgaben der Sorge für das Kind und die Vertretung des Kindeswohls können einer Einnahme einer allparteilichen Haltung gegenüber den verschiedenen Familienmitgliedern im Widerspruch stehen.
  
In der IO – Einrichtung regelt der Bedarf des Kindes die Tätigkeit (sozialpäd. Hilfestellungen, Betreuung, Begleitung, Konfliktbearbeitung, Probleme- Wünsche- Bedürfnisse zu artikulieren). Die Einrichtung ist aber nicht nur zur Grundversorgung des Kindes da, sondern vertritt die Kinder in ihrer eigenständigen Position in Beratungs- und Hilfeplangesprächen mit Eltern, ASD und Kind. Die Einrichtung macht sich ein Bild über Befindlichkeit und Bedürfnisse und vermittelt diese gegebenenfalls den verschiedenen Diensten und Familie.
  
Günstig ist, Krisengespräche in diesen Ausnahmesituationen in Kooperation zu führen. Damit können, unter Beibehaltung des Grundsatzes der Allparteilichkeit des ASD sowohl die aktuelle Situation und Bedürfnisse des Kindes als auch die Belange der Sorgeberechtigten hervorgehoben und anerkannt werden.
  
  
Führung des Elterngespräche mit Zielvorgaben
  
Hilfebedarf haben Eltern und Kind, es soll keine Schuldzuweisung erfolgen
  
Grundsätzlich klärt während der IO der fallführende Sachbearbeiter vom JA mit allen Beteiligten ob und wie eine Rückkehr zu dem Herkunftsort möglich ist oder ob andere Lösungen bzw. Perspektiven angegangen werden müssen.
  
Die fallführende Fachkraft des ASD mit seiner allparteilichen Haltung ist in erster Linie für klärende Gespräche, Perspektivefindung und Elternberatung zuständig.
  
In der IO - Stelle wird Situation und Position des Kindes erfragt, bei anschließender Pflichtinformation der Eltern wird Position und Haltung der Eltern erfragt. Eltern müssen sofort über Aufnahme informiert werden, hilfreich ist immer über Gründe der IO zu informieren und die Gegebenheiten der IO – Stelle zu schildern sowie von Seiten der Einrichtung die Sichtweise der Eltern und des Kindes zu erfragen, u.a. bisherige Problemlösungsstrategien, z.B. was haben sie bisher unternommen, um Krisen zu lösen, welche Ressourcen haben sie, wie schätzen Eltern Konfliktlage ein, entlastet die momentane Trennung, welche Möglichkeiten, Wünsche, Perspektiven gibt es? Ist die IO Entlastung, Auszeit, Klärungszeit, Schutzraum?
  
Die Einrichtung betreut und begleitet des Kind, vermittelt und ermöglicht Elternkontakte, arbeiten in der Klärung und Perspektivefindung dem ASD zu und gibt Einschätzung für Hilfebedarf und Hilfeform.
  
Die Einrichtung entscheidet nicht über Hilfen.
  
Die Einrichtung wird sich als ( kritische ) Vertretung der Kinder und Jugendlichen positionieren und Anteile der Kinder an der Konfliktsituation benennen. Positionierungen seitens der Einrichtung sollen jedoch sehr behutsam angegangen werden und sensibel gesehen werden, generell sollen sich alle über den Stellenwert der Elternschaft bewusst sein, aber auch das Kindeswohl nicht aus dem Blick verlieren. Durch die allparteiliche Haltung des ASD kann sich eine Einrichtung „leisten“, die Position des Kindes zu vermitteln.
  
Wichtig ist:

  • Eine IO kann nicht ohne Einbeziehung und Beteiligung, Mitarbeit der Eltern funktionieren, da das Kind entweder in die Familie (mit begleitenden Hilfen) zurückgeht oder eine Hilfe nach KJHG in der Regel von den Eltern beantragt wird.

  • Eltern und Kind benötigen Hilfestellungen in der Krisenbewältigung und diese Hilfe kann für beide Seiten in eine Rückkehr oder in ein Hilfeplanverfahren übergehen. Elternarbeit in der IO – Stelle hat den Stellenwert des Deeskalation, Entlastung, Entspannung durch Trennung, zur Ruhe und zum Nachdenken zu kommen.

AKI, Dezember 2006