Schriftenreihe des Arbeitskreises
Inobhutnahme der IGFH
- Allparteilichkeit vs. "Anwalt des Kindes" -
Haltung der Inobhutnahme -
Einrichtung
Die Inobhutnahme (IO) ist Bestandteil einer
umfassenderen Krisenintervention und greift dann, wenn ambulante
Möglichkeiten der Krisenhilfe nicht mehr ausreichen, um den
Schutz der betroffenen Kinder oder Jugendlichen zu
gewährleisten. Die IO des Kindes, eine gesetzliche Aufgabe der
Jugendhilfe, ist eine zeitlich befristete Krisenintervention in einer
entsprechenden Einrichtung und soll Kindern und Jugendlichen in akuten
Notlagen intensive sozialpädagogische Hilfestellung bieten,
Ursachen von Problemen klären und Ansätze zu deren
Lösung entwickeln.
Qualität
der Krisenintervention hängt ab von der Qualität
kooperativer Arbeitsstrukturen der beteiligten Dienste oder
Einrichtungen.
Im
Interesse einer konstruktiven Krisenklärung und einer
konstruktiven Zusammenarbeit zwischen ASD und Einrichtung muss die
Haltung zu den Hilfesuchenden und eine Aufgabenverteilung zwischen den
beteiligten Diensten festgelegt sein. Verantwortlichkeiten und
Zuständigkeiten müssen geregelt werden.
Es muss abgesprochen sein, wie ASD und IO - Einrichtung Krise
definieren und es müssen Absprachen zwischen ASD und IO -
Stellen bezüglich Elterngesprächen und
Elternkontakten getroffen werden.
Krisen sind Ausdruck von Überforderung, Überlastung
und sollen als Hilferuf verstanden werden.
Krise soll als Chance für Veränderung und Entwicklung
gesehen werden. In der Regel sind Familien in Krisensituationen
zugänglich und motiviert für Hilfsangebote.
Erfolgreiche Krisenintervention wäre, wenn die Familie neue
Problemlösungsstrategien entwickelt und den oft schon lange
bestehenden Kreislauf Problem - Krise –
vorübergehende Entspannung mit einer konstruktiven
Konfliktbearbeitung begegnet.
In den Beratungsgesprächen ist die Einnahme einer allparteilichen
Haltung des ASD gegenüber allen Familienmitgliedern
von Bedeutung, einseitige Parteinahme zugunsten des Kindes oder der
Eltern kann zum Scheitern von Problemlösungsversuchen
führen. Bei Beratungsgesprächen mit Eltern und Kind
sollte der ASD die Moderation übernehmen und nicht der
jeweilige Betreuer des Kindes.
Die Aufgaben der Sorge für das Kind und die Vertretung des
Kindeswohls können einer Einnahme einer allparteilichen
Haltung gegenüber den verschiedenen Familienmitgliedern im
Widerspruch stehen.
In der IO – Einrichtung regelt der Bedarf des Kindes die
Tätigkeit (sozialpäd. Hilfestellungen, Betreuung,
Begleitung, Konfliktbearbeitung, Probleme- Wünsche-
Bedürfnisse zu artikulieren). Die Einrichtung ist aber nicht
nur zur Grundversorgung des Kindes da, sondern vertritt die Kinder in
ihrer eigenständigen Position in Beratungs- und
Hilfeplangesprächen mit Eltern, ASD und Kind. Die Einrichtung
macht sich ein Bild über Befindlichkeit und
Bedürfnisse und vermittelt diese gegebenenfalls den
verschiedenen Diensten und Familie.
Günstig ist, Krisengespräche in diesen
Ausnahmesituationen in Kooperation zu führen. Damit
können, unter Beibehaltung des Grundsatzes der
Allparteilichkeit des ASD sowohl die aktuelle Situation und
Bedürfnisse des Kindes als auch die Belange der
Sorgeberechtigten hervorgehoben und anerkannt werden.
Führung
des Elterngespräche mit Zielvorgaben
Hilfebedarf haben Eltern und Kind, es soll keine Schuldzuweisung
erfolgen
Grundsätzlich
klärt während der IO der fallführende
Sachbearbeiter vom JA mit allen Beteiligten ob und wie eine
Rückkehr zu dem Herkunftsort möglich ist oder ob
andere Lösungen bzw. Perspektiven angegangen werden
müssen.
Die fallführende Fachkraft des ASD mit seiner allparteilichen
Haltung ist in erster Linie für klärende
Gespräche, Perspektivefindung und Elternberatung
zuständig.
In der IO - Stelle wird Situation und Position des Kindes erfragt, bei
anschließender Pflichtinformation der Eltern wird Position
und Haltung der Eltern erfragt. Eltern müssen sofort
über Aufnahme informiert werden, hilfreich ist immer
über Gründe der IO zu informieren und die
Gegebenheiten der IO – Stelle zu schildern sowie von Seiten
der Einrichtung die Sichtweise der Eltern und des Kindes zu erfragen,
u.a. bisherige Problemlösungsstrategien, z.B. was haben sie
bisher unternommen, um Krisen zu lösen, welche Ressourcen
haben sie, wie schätzen Eltern Konfliktlage ein, entlastet die
momentane Trennung, welche Möglichkeiten, Wünsche,
Perspektiven gibt es? Ist die IO Entlastung, Auszeit,
Klärungszeit, Schutzraum?
Die Einrichtung betreut und begleitet des Kind, vermittelt und
ermöglicht Elternkontakte, arbeiten in der Klärung
und Perspektivefindung dem ASD zu und gibt Einschätzung
für Hilfebedarf und Hilfeform.
Die Einrichtung entscheidet nicht über Hilfen.
Die
Einrichtung wird sich als ( kritische ) Vertretung der Kinder und
Jugendlichen positionieren und Anteile der Kinder an der
Konfliktsituation benennen. Positionierungen seitens der Einrichtung
sollen jedoch sehr behutsam angegangen werden und sensibel gesehen
werden, generell sollen sich alle über den Stellenwert der
Elternschaft bewusst sein, aber auch das Kindeswohl nicht aus dem Blick
verlieren. Durch die allparteiliche Haltung des ASD kann sich eine
Einrichtung „leisten“, die Position des Kindes zu
vermitteln.
Wichtig
ist:
-
Eine IO kann nicht ohne
Einbeziehung und Beteiligung, Mitarbeit der Eltern funktionieren, da
das Kind entweder in die Familie (mit begleitenden Hilfen)
zurückgeht oder eine Hilfe nach KJHG in der Regel von den
Eltern beantragt wird.
-
Eltern und Kind
benötigen Hilfestellungen in der Krisenbewältigung
und diese Hilfe kann für beide Seiten in eine
Rückkehr oder in ein Hilfeplanverfahren übergehen.
Elternarbeit in der IO – Stelle hat den Stellenwert des
Deeskalation, Entlastung, Entspannung durch Trennung, zur Ruhe und zum
Nachdenken zu kommen.
AKI, Dezember 2006
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