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Geschlossene Heime sind ein Irrweg, Wegsperren
hilft nicht Der Vorstand der IGFH forderte den Hamburger Senat eindringlich auf, das Konzept der geplanten Einrichtung von geschlossenen Heimplätzen in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zu beschließen und umzusetzen. Der Arbeitskreis ‚Inobhutnahme‘ der IGFH, dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Inobhutnahme-Einrichtungen staatlicher und freier Träger verschiedener Bundesländer angehören, schließt sich der Stellungnahme der IGFH zur Wiedereinführung von geschlossenen Heimplätzen in vollem Umfang an. Gerade zum Klientel der Inobhutnahmestellen gehören Kinder und Jugendliche mit erheblichen Störungsbildern und multiplen Verhaltensauffälligkeiten. Aufgrund unserer Erfahrungen mit diesen Kindern und Jugendlichen wissen wir, um welche Minderjährigen es sich handelt, die voraussichtlich geschlossen untergebracht werden sollen. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Schlussfolgerungen sämtlicher Untersuchungen der vergangenen Jahrzehnte zur geschlossenen Unterbringung, die gezeigt haben, dass Erziehung unter Einschluss der Entwicklung junger Menschen zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten nicht förderlich ist. In geschlossenen Heimen ist weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart Resozialisierung und/oder Erziehung zur Selbständigkeit in Freiheit bei den so genannten „Schwierigsten“ überzeugend erreicht worden – siehe dazu auch "Argumente gegen geschlossene Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe" (IGfH-Eigenverlag). Grund für die Öffnung geschlossener Einrichtungen war auch schon vor 20 Jahren die bekannte Tatsache, dass Orte der Ausgrenzung - und dazu zählen geschlossene Heime – oftmals genau die Probleme erzeugen, zu deren Abschaffung sie gedacht sind. Sie produzieren Gewalt, Bildung von Banden, Kriminalitätskarrieren vor und nach der Entlassung, Drogen- und sexuellen Missbrauch, aber auch Depression, Suizidalität und Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten. Weglaufraten aus geschlossenen Gruppen sind so hoch wie aus offenen Betreuungsverhältnissen. Die Flucht aus geschlossenen Einrichtungen ist jedoch zusätzlich oft von selbst- und fremdgefährdenden Handlungen begleitet. Der Aufbau von wirklich verlässlichen Beziehungen ist im geschlossenen Rahmen weit schwerer möglich, denn dazu gehören bei jungen Menschen, die unter Beziehungsstörungen leiden, in der Regel auch Versuche des Abbruchs durch Weglaufen und Verlassen. Die viel beschworene Sicherheit der Bevölkerung kann ebenfalls nicht durch geschlossene Unterbringung garantiert werden. Angesichts der Weglaufraten wird die Gesellschaft nicht vor sogenannten delinquenten Kindern oder Jugendlichen „geschützt“. Statt dessen wird der Druck in der Szene oder bei „zweifelhaften“ Freunden unterzutauchen für diese Minderjährigen größer und damit auch die Tendenz zu kriminellen Verhaltensweisen. Dem vermeintlichen Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit wird auf diese Weise nicht Rechnung getragen, es liegt im Einzelfall eher ein höheres Gefährdungspotenzial vor. Rechtzeitige
Hilfe für Familien, rasche Umsetzung von Hilfen zur Erziehung
für Eltern und Minderjährige, Aufbau
verlässlicher Beziehungen, engagierte Betreuerinnen und
Betreuer sind die Maßnahmen, die mit Problemen belasteten
Minderjährigen und ihren Familien helfen können,
nicht aber ihr Wegschließen! |