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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen
Gesellschaft für erzieherische
Hilfen (IGfH)
Frankfurt/Main
Sektion
Bundesrepublik Deutschland
der
Fédération Internationale des
Communautés
Educatives (FICE) e.V.
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Tagung der Fachgruppe Inobhutnahme der IGFH - AKI -
vom 15.11. - 17.11.2017 in Frankfurt /Main
Tagungsbericht
Das inzwischen 41. Arbeitstreffen der Fachgruppe
Inobhutnahme fand vom 15. bis 17. November 2017 in Frankfurt statt. Vertreten
waren dabei 18 MitgliederInnen aus 13 Bundesländern, die in freier oder
öffentlicher Trägerschaft eine breite Vielfalt von Plätzen zur Gestaltung von Inobhutnahmen vorhalten.
Im kollegialen Austausch wurde ersichtlich, dass die
Herausforderungen, denen sich die jeweiligen Inobhutnahmesysteme vor Ort mit
dem massiven Zugang von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt hatten,
in Bahnen gelenkt werden konnten, in denen Inobhutnahmen in der Regel wieder
unter Wahrung der angestrebten und vereinbarten Standards gestaltet werden können.
Unterschiedlich wurden die Konsequenzen aus dem Rück-, bzw. Umbau der Plätze
für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beschrieben. Aus den
geschaffenen Plätzen wurden partiell ausdifferenzierte und fachlich anspruchsvolle
Möglichkeiten für Aufnahmen geschaffen. Diese ergänzenden Systeme erschienen
dabei aber nur ansatzweise etabliert.
Am Arbeitstreffen nahm in diesem Jahr auch wieder Thomas
Trenczek teil, der besondere rechtliche Fragestellungen rund um die
Inobhutnahme beantworten und kommentieren konnte. Dabei stellte er noch einmal
die hoheitliche Aufgabe der Inobhutnahme heraus. Jugendämter / Ämter für
soziale Dienste sind einzig berechtigt, eine Inobhutnahme als einen nicht
delegierbaren Verwaltungsakt auszusprechen. Ebenso ist der Anspruch auf
Taschengeld in den Ausführungen des SGB VIII als zu leistender Anspruch
geregelt.
Überarbeitet wurde die
Schriftenreihe der Fachgruppe zu relevanten Themen aus dem Fachgebiet der
Inobhutnahme. Der Leitfaden zur Inobhutnahme, Standards zur Elternarbeit in der
Inobhutnahme, Kernaufgaben der Inobhutnahme und Hinweise zu Anforderungen an
die MitarbeiterInnen in Inobhut nehmenden Einrichtungen können über die
Homepage der Fachgruppe bezogen
werden. Die Mitglieder der Fachgruppe freuen sich über Rückmeldungen zu den
Thesen.
Intensiv wurde an den
Vorbereitungen der für 2019 geplanten Bundestagung der IGFH zum Thema der
Inobhutnahme gearbeitet. Diese wird vom 19. bis 20. September 2019 in Erkner
stattfinden.
Lange Verweildauern in den
Einrichtungen wegen fehlender Weitervermittlung in Folgemaßnahmen stellen
anhaltend eine große fachliche Herausforderung für die Mitgliedseinrichtungen dar.
Dies wird oft als massive Einschränkung der weiteren Entwicklung erlebt, da
Kinder in Bindungen gehen und angesichts fehlender Perspektiven Resignation entwickeln.
Psychosomatische und psychosoziale Erkrankungen können sich als Konsequenz
herausbilden, die dann die Suche nach einem geeigneten Platz zusätzlich erschweren.
Als wichtige Maßnahme im Umgang
mit diesem Problem wurde eine regelmäßige und aktive Kontaktpflege zu den
MitarbeiterInnen des Amtes für soziale Dienstes / des Jugendamtes bewertet;
dies sowohl im einzelfallbezogenen Austausch als auch fallunabhängig. Große
Bedeutung wurde dabei auch der transparenten und altersgemäßen Einbeziehung der
betroffenen Minderjährigen zugewiesen. Die Fachgruppe plant dazu eine
schriftliche Stellungnahme, die im Frühjahr 2018 fertiggestellt sein sollte.
Florian Otting aus Iserlohn/Hagen
nahm zum letzten mal an der Tagung teil. Er steht der Fachgruppe aus
beruflichen Gründen leider nicht mehr zur Verfügung. Als neue Mitglieder werden
Katja Band aus Dortmund und Sven Semer aus Iserlohn/Hagen in der Fachgruppe
begrüßt. Auch weiterhin wird um die Mitarbeit von interessierten
FachkollegInnen aus den Bundesländern Bayern und Thüringen geworben. Diese
beiden Bundesländer sind in der Fachgruppe noch nicht vertreten. Interessierte
können sich direkt an die Sprecher wenden.
Im Vorfeld des
Fachgruppentreffens fand der jährliche Kollegialaustausch (13.11. bis
15.11.2017) statt, den Andreas Neumann-Witt und Rüdiger Riehm für Mitarbeitende
aus Inobhutnahmeeinrichtungen anboten. An der Veranstaltung nahmen 18
TeilnehmerInnen aus dem Bundesgebiet teil. Die kollegiale Beratung wurde von
ihnen als äußerst positiv und informativ bewertet.
Die Fachgruppe wird weiterhin von
Andreas Neumann-Witt – Andreas.Neumann-Witt@ba-fk.berlin.de
- und Rüdiger Riehm – riehm@st-theresienhaus.de
– als Sprecher vertreten.
Die nächste Arbeitstagung der Fachgruppe
Inobhutnahme findet vom 18. - 20. April 2018 in Hannover statt.
Rüdiger Riehm und Ralf Bergrath
FG
Inobhutnahme
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