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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Frankfurt/Main
Sektion Bundesrepublik Deutschland
der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

  

Tagung der Fachgruppe Inobhutnahme der IGFH -  AKI -
vom 15.11. - 17.11.2017 in Frankfurt /Main


 
 
Tagungsbericht

Das inzwischen 41. Arbeitstreffen der Fachgruppe Inobhutnahme fand vom 15. bis 17. November 2017 in Frankfurt statt. Vertreten waren dabei 18 MitgliederInnen aus 13 Bundesländern, die in freier oder öffentlicher Trägerschaft eine breite Vielfalt von Plätzen zur  Gestaltung von Inobhutnahmen vorhalten.
 

Im kollegialen Austausch wurde ersichtlich, dass die Herausforderungen, denen sich die jeweiligen Inobhutnahmesysteme vor Ort mit dem massiven Zugang von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt hatten, in Bahnen gelenkt werden konnten, in denen Inobhutnahmen in der Regel wieder unter Wahrung der angestrebten und vereinbarten Standards gestaltet werden können. Unterschiedlich wurden die Konsequenzen aus dem Rück-, bzw. Umbau der Plätze für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beschrieben. Aus den geschaffenen Plätzen wurden partiell ausdifferenzierte und fachlich anspruchsvolle Möglichkeiten für Aufnahmen geschaffen. Diese ergänzenden Systeme erschienen dabei aber nur ansatzweise etabliert.
 
Am Arbeitstreffen nahm in diesem Jahr auch wieder Thomas Trenczek teil, der besondere rechtliche Fragestellungen rund um die Inobhutnahme beantworten und kommentieren konnte. Dabei stellte er noch einmal die hoheitliche Aufgabe der Inobhutnahme heraus. Jugendämter / Ämter für soziale Dienste sind einzig berechtigt, eine Inobhutnahme als einen nicht delegierbaren Verwaltungsakt auszusprechen. Ebenso ist der Anspruch auf Taschengeld in den Ausführungen des SGB VIII als zu leistender Anspruch geregelt.
 

Überarbeitet wurde die Schriftenreihe der Fachgruppe zu relevanten Themen aus dem Fachgebiet der Inobhutnahme. Der Leitfaden zur Inobhutnahme, Standards zur Elternarbeit in der Inobhutnahme, Kernaufgaben der Inobhutnahme und Hinweise zu Anforderungen an die MitarbeiterInnen in Inobhut nehmenden Einrichtungen können über die Homepage der Fachgruppe bezogen werden. Die Mitglieder der Fachgruppe freuen sich über Rückmeldungen zu den Thesen.
 
Intensiv wurde an den Vorbereitungen der für 2019 geplanten Bundestagung der IGFH zum Thema der Inobhutnahme gearbeitet. Diese wird vom 19. bis 20. September 2019 in Erkner stattfinden.
 
Lange Verweildauern in den Einrichtungen wegen fehlender Weitervermittlung in Folgemaßnahmen stellen anhaltend eine große fachliche Herausforderung für die Mitgliedseinrichtungen dar. Dies wird oft als massive Einschränkung der weiteren Entwicklung erlebt, da Kinder in Bindungen gehen und angesichts fehlender Perspektiven Resignation entwickeln. Psychosomatische und psychosoziale Erkrankungen können sich als Konsequenz herausbilden, die dann die Suche nach einem geeigneten Platz zusätzlich  erschweren.

Als wichtige Maßnahme im Umgang mit diesem Problem wurde eine regelmäßige und aktive Kontaktpflege zu den MitarbeiterInnen des Amtes für soziale Dienstes / des Jugendamtes bewertet; dies sowohl im einzelfallbezogenen Austausch als auch fallunabhängig. Große Bedeutung wurde dabei auch der transparenten und altersgemäßen Einbeziehung der betroffenen Minderjährigen zugewiesen. Die Fachgruppe plant dazu eine schriftliche Stellungnahme, die im Frühjahr 2018 fertiggestellt sein sollte.
 
Florian Otting aus Iserlohn/Hagen nahm zum letzten mal an der Tagung teil. Er steht der Fachgruppe aus beruflichen Gründen leider nicht mehr zur Verfügung. Als neue Mitglieder werden Katja Band aus Dortmund und Sven Semer aus Iserlohn/Hagen in der Fachgruppe begrüßt. Auch weiterhin wird um die Mitarbeit von interessierten FachkollegInnen aus den Bundesländern Bayern und Thüringen geworben. Diese beiden Bundesländer sind in der Fachgruppe noch nicht vertreten. Interessierte können sich direkt an die Sprecher wenden.
 
Im Vorfeld des Fachgruppentreffens fand der jährliche Kollegialaustausch (13.11. bis 15.11.2017) statt, den Andreas Neumann-Witt und Rüdiger Riehm für Mitarbeitende aus Inobhutnahmeeinrichtungen anboten. An der Veranstaltung nahmen 18 TeilnehmerInnen aus dem Bundesgebiet teil. Die kollegiale Beratung wurde von ihnen als äußerst positiv und informativ bewertet.
 

Die Fachgruppe wird weiterhin von Andreas Neumann-Witt – Andreas.Neumann-Witt@ba-fk.berlin.de - und Rüdiger Riehm – riehm@st-theresienhaus.de – als Sprecher vertreten. 
 
Die nächste Arbeitstagung der Fachgruppe Inobhutnahme findet vom 18. - 20. April 2018 in Hannover statt.
 
 
Rüdiger Riehm und Ralf Bergrath
FG Inobhutnahme