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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen
Gesellschaft für erzieherische
Hilfen (IGfH)
Frankfurt/Main
Sektion
Bundesrepublik Deutschland
der
Fédération Internationale des
Communautés
Educatives (FICE) e.V.
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Tagung des Arbeitskreises Inobhutnahme (AKI) der
IGFH
vom 21.04. - 23.04.2010 in Stade
Tagungsbericht
Die
26. Tagung des Arbeitskreises Inobhutnahme der IGFH fand im April 2010
in Stade statt. 13 VertreterInnen verschiedener Inobhut
nehmender
Einrichtungen aus dem ganzen Bundesgebiet nahmen an der Tagung teil.
Im
Mittelpunkt der Tagung
stand neben dem Austausch über die aktuellen Dinge die Freude
über das in Kooperation mit der IGFH und Gregor Hensen
fertiggestellte Fachbuch mit dem Titel „Inobhutnahme
konkret“ über die verschiedenen Aspekte von
Inobhutnahmen.
Entsprechend der Motivation der TeilnehmerInnen gelang es, ein Fachbuch
mit einem sehr auf die konkrete Praxis bezogenen Blickwinkel zusammen
zu stellen. Davon ausgehend plant der AKI als nächstes Projekt
eine bundesweite Fachtagung im Sinne von Lobbyarbeit, des fachlichen
Austausches und der inhaltlichen Weiterentwicklung zu gestalten. Gerade
mit Blickwinkel auf die bundesweiten Diskussionen um Kinderschutz und
Kindeswohl kommt den Inobhutnahmeeinrichtungen eine zentrale Rolle zu.
Angesichts der voraussichtlich knapperen öffentlichen Kassen
und
im Sinne einer effektiven Kinder- und Jugendhilfe wird die Inobhutnahme
als ein Eingangstor und eine Schaltstelle innerhalb des SGB
VIII
an Bedeutung gewinnen. Dies gilt es zu verdeutlichen und mit fachlichen
Standards sowie Vernetzungen offensiv voranzutreiben.
Fortgesetzt
berichteten
die Einrichtungen von einem sehr hohen Belegungsdurchschnitt in den
jeweiligen Gruppen. Waren in den letzten beiden Jahren sehr viele
Notlagen die Ursache, so beklagten viele VertreterInnen lange
Verweildauern der Kinder und Jugendlichen. Nachfolgeeinrichtungen sind
nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden. Lange Wartezeiten
„verstopfen“ und missbrauchen ein System und sorgen
so
für eine oft brisante Mischung von Krisenintervention und
Arbeit
zum Erhalt von Motivationen und Perspektiven. Massiv zugenommen hat
zudem die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge, die mit der Gesetzveränderung innerhalb
des
§ 42 SGB VIII einen deutlich formulierten Anspruch erhielten.
Dabei stellen Flüchtlinge aus Afghanistan den
größten
Anteil.
Ergänzend
dazu
aktualisierte der AKI das „Notfallset“ und benannte
es auch
konsequent im Sinne des Inhalts im Untertitel in
„Rahmenbedingungen für
Inobhutnahmeeinrichtungen“ um.
Es kann unter - http://www.igfh.de/aki/set.html
- eingesehen und downgeloaded werden.
InteresssentInnen
für die Arbeit des Arbeitskreises können sich
für
Anfragen oder Anregungen gerne an die Sprecher des Arbeitskreises
wenden – Graham Lewis, graham8L@aol.com
oder Rüdiger Riehm, ruedigerriehm@freenet.de
.
Die nächste
Arbeitstagung des
Arbeitskreises Inobhutnahme findet im Herbst 2010 in Frankfurt statt.
Zugleich verweisen wir an dieser Stelle auf die vom AKI gestaltete
Fortbildung „Kollegiale Beratung für
MitarbeiterInnen aus Einrichtungen
nach § 42 SGB VIII“ vom 8. bis 10. November 2010.
Rüdiger
Riehm
Sprecher AKI
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