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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Frankfurt/Main
Sektion Bundesrepublik Deutschland
der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

  

Tagung des Arbeitskreises Inobhutnahme (AKI) der IGFH
vom 21.04. - 23.04.2010 in Stade


Tagungsbericht

Die 26. Tagung des Arbeitskreises Inobhutnahme der IGFH fand im April 2010 in Stade  statt. 13 VertreterInnen verschiedener Inobhut nehmender Einrichtungen aus dem ganzen Bundesgebiet nahmen an der Tagung teil.
Im Mittelpunkt der Tagung stand neben dem Austausch über die aktuellen Dinge die Freude über das in Kooperation mit der IGFH und Gregor Hensen fertiggestellte Fachbuch mit dem Titel „Inobhutnahme konkret“ über die verschiedenen Aspekte von Inobhutnahmen. Entsprechend der Motivation der TeilnehmerInnen gelang es, ein Fachbuch mit einem sehr auf die konkrete Praxis bezogenen Blickwinkel zusammen zu stellen. Davon ausgehend plant der AKI als nächstes Projekt eine bundesweite Fachtagung im Sinne von Lobbyarbeit, des fachlichen Austausches und der inhaltlichen Weiterentwicklung zu gestalten. Gerade mit Blickwinkel auf die bundesweiten Diskussionen um Kinderschutz und Kindeswohl kommt den Inobhutnahmeeinrichtungen eine zentrale Rolle zu. Angesichts der voraussichtlich knapperen öffentlichen Kassen und im Sinne einer effektiven Kinder- und Jugendhilfe wird die Inobhutnahme als ein Eingangstor und eine Schaltstelle innerhalb des SGB VIII  an Bedeutung gewinnen. Dies gilt es zu verdeutlichen und mit fachlichen Standards sowie Vernetzungen offensiv voranzutreiben.
Fortgesetzt berichteten die Einrichtungen von einem sehr hohen Belegungsdurchschnitt in den jeweiligen Gruppen. Waren in den letzten beiden Jahren sehr viele Notlagen die Ursache, so beklagten viele VertreterInnen lange Verweildauern der Kinder und Jugendlichen. Nachfolgeeinrichtungen sind nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden. Lange Wartezeiten „verstopfen“ und missbrauchen ein System und sorgen so für eine oft brisante Mischung von Krisenintervention und Arbeit zum Erhalt von Motivationen und Perspektiven. Massiv zugenommen hat zudem die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die mit der Gesetzveränderung innerhalb des § 42 SGB VIII einen deutlich formulierten Anspruch erhielten. Dabei stellen Flüchtlinge aus Afghanistan den größten Anteil.
Ergänzend dazu aktualisierte der AKI das „Notfallset“ und benannte es auch konsequent im Sinne des Inhalts im Untertitel in „Rahmenbedingungen für Inobhutnahmeeinrichtungen“ um. Es kann unter - http://www.igfh.de/aki/set.html  - eingesehen und downgeloaded werden.

InteresssentInnen für die Arbeit des Arbeitskreises können sich für Anfragen oder Anregungen gerne an die Sprecher des Arbeitskreises wenden – Graham Lewis,  graham8L@aol.com  oder Rüdiger Riehm,  ruedigerriehm@freenet.de  .
 
Die nächste Arbeitstagung des Arbeitskreises Inobhutnahme findet im Herbst 2010 in Frankfurt statt. Zugleich verweisen wir an dieser Stelle auf die vom AKI gestaltete Fortbildung „Kollegiale Beratung für MitarbeiterInnen aus Einrichtungen nach § 42 SGB VIII“ vom 8. bis 10. November 2010.

Rüdiger Riehm
Sprecher AKI