Tagung des Arbeitskreises Inobhutnahme der IGFH
vom 09.03. – 11.03. 2005 in Nürnberg
Tagungsbericht
Vom 9. März bis zum
11. März traf sich der Arbeitskreis Inobhutnahme der IGFH zu
seiner 16. Arbeitstagung, diesmal in Nürnberg.
Von grossen
Belegungsrückgängen im Verlauf des letzten Jahres
berichteten nahezu alle 13 vertretenen Einrichtungen aus dem gesamten
Bundesgebiet. Vor allem finanzielle Sparzwänge und nicht
weniger Notlagen oder andere Interventionen in für Kinder und
Jugendlichen schwierigen Situationen werden ursächlich
betrachtet. Dies unterstreicht einerseits die zusammengefasste Tendenz,
dass zwar die Anzahl der Minderjährigen gleich bleibend wahr
genommen wird, die Verweildauer sich aber verringert. Andererseits wurde zu Beginn des neuen
(Haushalts-)Jahres an einigen Orten eine deutlich gestiegene Nachfrage
registriert. Die Verweildauer werden zudem häufig durch
Veränderung des rechtlichen Rahmens – Umwandlung in
befristete Plätze nach § 34 – und
schnellerer Rückführung ins Herkunftsumfeld
verkürzt. Da die Rückführung oft ehr aus
Kostengründen und weniger im Kontext einer
pädagogischen Planung für das System Herkunftsumfeld
geschah, führte bei einigen Einrichtungen zu einem Anstieg bei
den Wiederaufnahmen.
Großen Raum nahm
ebenfalls die Auswertung der in Kooperation mit Professor Zitelmann,
Universität Osnabrück, durchgeführten und
ausgewerteten Erhebung unter den inobhutnehmenden Einrichtungen ein und
die Diskussion um eine anschließende Untersuchung zur
sozialpädagogischen Diagnose, Clearing oder
Verhaltensbeobachtung innerhalb der Inobhutnahme.
Die Mitglieder tauschten sich
zudem zu tagesstrukturierenden Maßnahmen und Angeboten in der
Inobhutnahme aus. Aus pädagogischen Gründen erachten
wir dies als äußerst notwendig, vor allem da den
aufgenommenen Minderjährigen häufig Strukturen und
Beschäftigungsmöglichkeiten fehlen. Doch scheitern
Angebote häufig an fehlenden Personalkapazitäten in
der Inobhutnahme. Vernetzungen mit anderen örtlichen Angeboten
sind meist wegen der Kurzfristigkeit wenig praktikabel.
Eine intensive Diskussion fand
auch zu den standardisierten Verfahren im Rahmen der Aufnahme und
Entlassung statt.
Ebenfalls verglichen wurden
fixierte Verfahren oder Abläufe für Notlagen in der
Einrichtung. Unterschieden wurde dabei zwischen
Systemzusammenbrüchen, Gewalt gegen MitarbeiterInnen,
Beschuldigungen gegen MitarbeiterInnen, Gewalt der
Minderjährigen untereinander, Gewalt von außen,
Diebstählen und Sachschäden,
Selbstgefährdetem Verhalten und rechtlichen
Sonderfällen, wie z.B. Kooperation mit Medien, etc. .
Wichtig erschien es den
einzelnen VertreterInnen in der permanenten Auseinandersetzung mit den
MitarbeiterInnen und KollegInnen zu stehen und für
unterschiedliche Bedarfe Verfahren zu verschriftlichen.
Zudem verabredeten sich der AKI
ab kommenden Jahr angesichts der erhöhten Nachfrage sein im
Rahmen des Fortbildungsprogrammes der IGFH gestaltete Fachtagung mit
dem kollegialen Austausch und der Beratung wieder jährlich
anzubieten.
In diesem Jahr findet die
Fachtagung mit dem Thema Kollegialberatung von MitarbeiterInnen des
Kinder- und Jugendnotdienstes sowie von Inobhutnahme-Einrichtungen
– FB 18-2005 – vom 7. bis 9. November in Frankfurt
statt.
Die nächste Tagung des Arbeitskreis findet
vom 9.11 . bis zum 13.11. in Frankfurt statt. Themen sind dabei
einerseits die Veränderungen in Folge des
Tagesbetreuungsgesetzes, des Clearings, bzw. der
(sozialpädagogischen) Diagnostik, der
sozialpädagogsichen Intervention im Rahmen der Inobhutnahme
und theoretischen als auch praktische Aspekte einer
freizeitpädagogischen Arbeit in diesem Segment der Jugendhilfe. |