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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen
Gesellschaft für erzieherische
Hilfen (IGfH)
Frankfurt/Main
Sektion
Bundesrepublik Deutschland
der
Fédération Internationale des
Communautés
Educatives (FICE) e.V.
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Fachtagung
zu den
Erziehungshilfen nach § 42 KJHG – Kollegialberatung
von
MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie von
Inobhutnahme-Einrichtungen durchgeführt durch den Arbeitskreis
Inobhutnahme der IGFH
in Frankfurt am Main vom 15.3. – 17.3. 2004.
Am Montag, den 15.03.2004
machten wir uns auf
den Weg vom Fluchtpunkt in Potsdam zur Fachtagung nach Frankfurt am
Main. Wir, das sind Susann Polonis aus dem Kinder- und Jugendnotdienst
und Sandy Nehring aus der Krisenwohnung. Das Angebot der Krisenwohnung
ist gedacht als eine sozialpädagogische Ergänzung und
Erweiterung zu den Aufgaben des Jugendnotdienstes. Es bildet die
Schnittstelle zwischen der Inobhutnahme und der Hilfe zur Erziehung
nach §§ 27 ff KJHG.
Aufgrund der Anwesenheit von MitarbeiterInnen bundesweiter
Einrichtungen standen sehr vielfältige Konzeptionen zur
Verfügung, die einen interessanten Fachaustausch anregten. Die
Vorstellung der einzelnen Projekte erfolgte durch eine intensive
Erörterung der dort tätigen MitarbeiterInnen.
Während der drei Tage wurde häufig in Kleingruppen
gearbeitet, die sich zu breitgefächerten Themen austauschten.
Diese beinhalteten u.a. Standards für die Inobhutnahme, den
Umgang
mit drogenkonsumierenden Jugendliche, den Übergang zwischen
Jugendhilfe und Psychiatrie sowie minderjährige, unbegleitete
Asylsuchende.
Die hohe Motivation der TeilnehmerInnen hatte sehr fruchtbare, aber
auch kritische Diskussionen zur Folge.
Nicht nur die intensive Vorstellungsrunde, sondern auch die Arbeit an
anderen fachlichen Inhalten, brachte immer wieder zum Ausdruck, dass
obwohl § 42 KJHG ein Bundesgesetz ist, alle Einrichtungen mit
sehr
unterschiedlichen personellen und sachlichen Ausstattungen sowie
Rahmenbedingungen arbeiten. Dieses führte oftmals zu einer
kritischen Hinterfragung bezüglich der Auslegung und
Ausführung eines eigentlich sehr eindeutig formulierten
Paragraphen des KJHG. Zudem wurde festgestellt, dass einige
Vorgehensweisen bestimmter Stadtverwaltungen und Kommunen sogar
rechtswidrig sind. Auch die bereits sehr gängige Praxis der
rückwirkenden Umschreibung einer Hilfe von § 42 zu
§ 34
KJHG wurde ausführlich debattiert.
Die Besichtigung zwei sehr gegensätzlicher Einrichtungen
veranschaulichte und verdeutlichte noch einmal die differenzierte
Anwendung des § 42 KJHG.
Die Zeit verging leider viel zu schnell, so dass einige Themen nur
verkürzt abgehandelt werden konnten.
Mit nachhaltigen Eindrücken und neuen Ideen traten wir die
Heimreise nach Potsdam an. Wir wünschen uns eine Fortsetzung
dieses fachlichen Diskurses und danken an dieser Stelle den Referenten
Graham Lewis (Elsa-Brandström-Heim Minden) und
Rüdiger Riehm
(St. Theresienhaus Bremen) für die hervorragende Anleitung und
die
lockere Atmosphäre. Diese Fachtagung hat viel Spaß
gemacht! |
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