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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Frankfurt/Main
Sektion Bundesrepublik Deutschland
der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

  

Fachtagung zu den Erziehungshilfen nach § 42 KJHG – Kollegialberatung von MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie von Inobhutnahme-Einrichtungen durchgeführt durch den Arbeitskreis Inobhutnahme der IGFH
in Frankfurt am Main vom 15.3. – 17.3. 2004.


Am Montag, den 15.03.2004 machten wir uns auf den Weg vom Fluchtpunkt in Potsdam zur Fachtagung nach Frankfurt am Main. Wir, das sind Susann Polonis aus dem Kinder- und Jugendnotdienst und Sandy Nehring aus der Krisenwohnung. Das Angebot der Krisenwohnung ist gedacht als eine sozialpädagogische Ergänzung und Erweiterung zu den Aufgaben des Jugendnotdienstes. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Inobhutnahme und der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff KJHG.

Aufgrund der Anwesenheit von MitarbeiterInnen bundesweiter Einrichtungen standen sehr vielfältige Konzeptionen zur Verfügung, die einen interessanten Fachaustausch anregten. Die Vorstellung der einzelnen Projekte erfolgte durch eine intensive Erörterung der dort tätigen MitarbeiterInnen.

Während der drei Tage wurde häufig in Kleingruppen gearbeitet, die sich zu breitgefächerten Themen austauschten. Diese beinhalteten u.a. Standards für die Inobhutnahme, den Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendliche, den Übergang zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie sowie minderjährige, unbegleitete Asylsuchende.

Die hohe Motivation der TeilnehmerInnen hatte sehr fruchtbare, aber auch kritische Diskussionen zur Folge.

Nicht nur die intensive Vorstellungsrunde, sondern auch die Arbeit an anderen fachlichen Inhalten, brachte immer wieder zum Ausdruck, dass obwohl § 42 KJHG ein Bundesgesetz ist, alle Einrichtungen mit sehr unterschiedlichen personellen und sachlichen Ausstattungen sowie Rahmenbedingungen arbeiten. Dieses führte oftmals zu einer kritischen Hinterfragung bezüglich der Auslegung und Ausführung eines eigentlich sehr eindeutig formulierten Paragraphen des KJHG. Zudem wurde festgestellt, dass einige Vorgehensweisen bestimmter Stadtverwaltungen und Kommunen sogar rechtswidrig sind. Auch die bereits sehr gängige Praxis der rückwirkenden Umschreibung einer Hilfe von § 42 zu § 34 KJHG wurde ausführlich debattiert.

Die Besichtigung zwei sehr gegensätzlicher Einrichtungen veranschaulichte und verdeutlichte noch einmal die differenzierte Anwendung des § 42 KJHG.

Die Zeit verging leider viel zu schnell, so dass einige Themen nur verkürzt abgehandelt werden konnten.

Mit nachhaltigen Eindrücken und neuen Ideen traten wir die Heimreise nach Potsdam an. Wir wünschen uns eine Fortsetzung dieses fachlichen Diskurses und danken an dieser Stelle den Referenten Graham Lewis (Elsa-Brandström-Heim Minden) und Rüdiger Riehm (St. Theresienhaus Bremen) für die hervorragende Anleitung und die lockere Atmosphäre. Diese Fachtagung hat viel Spaß gemacht!