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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Frankfurt/Main
Sektion Bundesrepublik Deutschland
der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

  

Bericht von der Arbeitstagung des Arbeitskreises Inobhutnahme 
06.-08. März 2002 in Chemnitz

  
Vom 6.3. bis zum 8.3.02 trafen sich 14 Fachfrauen und Fachmänner aus verschiedenen Einrichtungen der Inobhutnahme des Bundesgebietes zum halbjährigen Arbeitstreffen des Arbeitskreises Inobhutnahme der IGFH in Chemnitz.

Die Stimmung war diesmal eher positiv. Im Gegensatz zur letzten Arbeitstagung, als aus den Einrichtungen eher über Verkleinerung und gar Schließung berichtet worden war, standen diesmal mehr erfolgreiche Konsolidierungen und Erweiterungen im Mittelpunkt des ersten Austausches. In Bremen waren zusätzliche Plätze genehmigt worden, in Aachen ist die Errichtung einer Notaschlafstelle kurz vor dem Abschluss, in Potsdam und Leipzig waren neue Pflegesätze erfolgreich verhandelt worden und allgemein wurde von einer guten Nachfrage und Belegung berichtet. Abzuwarten bleibt jedoch, ob dies nur zu Jahresbeginn – neues Budget – der Fall ist und wie sich die Situation bei unserem nächsten Treffen im Herbst – Endphase des Jahresbudgets – darstellen wird.

Als zentrales Fachthema hatte der Arbeitskreis diesmal dem "Umgang mit Gewalt in Inobhutnahmestellen" gewählt. Alle Einrichtungen werden in zeitlich schwankenden Rhythmen immer wieder mit dem Problem einerseits einer Aufnahmeverpflichtung und andererseits des Bedrohungsmoments für MitarbeiterInnen und BewohnerInnen konfrontiert. In einigen Einrichtungen besteht keine generelle Aufnahmeverpflichtung auf Grund der Leistungsvereinbarung und andere Einrichtungen federn diesen Spagat im Rahmen eines Verbundsystems oder einer doppelten Besetzung der Dienstzeiten ab. Einigen Inobhutnahmestellen, vor allem in eher ländlich oder (klein -)städtisch Gegenden fühlen sich mit diesem Problem immer wieder konfrontiert und vom ASD in der konkreten Auseinandersetzung alleine gelassen.

Als zentrales Moment des Umgangs erscheinen Rahmenbedingungen in den einzelnen Inobhutnahmestellen, die den MitarbeiterInnen ein möglichst hohes subjektives Gefühl an Sicherheit vermitteln. Sicheres Auftreten der KollegInnen ist ein deeskalierendes Moment. Als wichtige Bestandteile darüber hinaus diskutierten wir einen Pieper, eine direkte Leitung zur nächsten Polizeidienststelle, eine möglichst gute Vorbereitung eines Krisenszenarios, sowie eine Zusammenarbeit mit der KiJu-Psychiatrie und/ oder den Ordnungshütern. Ein möglichst individueller Blick auf die einzelnen Kinder und Jugendlichen verbunden mit einer Offenheit für Einzellösungen kann ebenfalls entlastend wirken.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Diskussion soll für das nächste FORUM vom Arbeitskreis erarbeitet werden.


In Brandenburg ereigneten sich in letzter Zeit gehäuft Fälle von massiven Bedrohungen und Erpressungen der MitarbeiterInnen durch Jugendliche, die jetzt auch auf der Ebene des Landesjugendamtes diskutiert werden. Inwieweit Veränderungen der Rahmenrichtlinien für Inobhutnahmestellen vom Landesjugendamt Brandenburg erfolgen werden, bleibt jedoch abzuwarten.

In der Diskussion über die Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen durch Inobhutnahme nach § 42 (3) KJHG verweist der Arbeitskreis gemäß der Auslegung des Gesetzestextes auf den Zusammenhang mit einer akuten und kurzen Krise mit Fremd- und Selbstgefährdung. Die freiheitsentziehende Maßnahme muss nach Wegfall des akuten Krisenmoments wieder beendet werden.

In der Diskussion über die Erfahrungen mit Asylsuchenden zwischen 16 und 18 Jahren bedauerten wir die gemachten Erfahrungen, daß Asylverfahrensgesetz den Anspruch auf Inobhutnahme zu brechen scheint. Unterschiedlich stellte sich auch die Praxis der einzelnen Bundesländer dar, ob Asylsuchende über 16 Jahre in Jugendhilfemaßnahme verbleiben bzw. gelangen können.

Zudem bereitete der Arbeitskreis die Fachtagung mit dem Thema "Erfahrungsaustausch von MitarbeiterInnen aus Inobhutnahmestellen" vor, die der Arbeitskreis unter dem Dach der IGFH vom 21.10. bis zum 23.10.02 in Frankfurt gestaltet. Anmeldungen für diese Tagung sind über die IGFH möglich.

Als Schwerpunkt für die nächste Arbeitstagung der Arbeitskreises wurden die Rechtsgrundlagen für Notschlafstellen oder Sleep-Ins anvisiert.

Kontakt kann zu uns aufgenommen werden über die Internet-Seite der IGFH oder über die SprecherInnen des Arbeitskreises Inobhutnahme der IGFH für die Jahre 2001 – 2002: Johannes Heinrichs (Ev. Kinder- u. Jugendhilfe Brand, Freunder Landstraße 60, 52078 Aachen), und Graham Lewis (Elsa-Brandström-Heim (DRK), Maulbeerkamp 34, 32425 Minden, E-mail: Graham8L@aol.com).