Leitfaden Inobhutnahme
Um eine Inobhutnahme gut, schnell und effektiv durchführen zu können, sind gewisse Rahmenbedingungen notwendig, die vorab zwischen dem Jugendamt und dem Träger geklärt sein müssen. Dazu ist es hilfreich, die relevantesten Aspekte zu kennen, um schnell und sicher Absprachen treffen zu können.
Die hier zusammengefassten Punkte sollten erste Anhaltspunkte dazu bieten.
Anfrage:
durch das Jugendamt sollten die relevanten Erstinformationen an den Träger weitergegeben werden. Dazu gehören neben der Erfassung der Stammdaten folgende Zusatzinformationen:
- aktueller Anlass der Inobhutnahme
- bereits
vorhandene Informationen zu dem/den Minderjährigen (Sind
die Minderjährigen bereits beim Jugendamt oder bei anderen
Institutionen bekannt?)
- Welche (evtl. auch polizeiliche) Vorgeschichte gibt es?
- Gibt es bekannte psychische oder physische Erkrankungen?
- Welche
möglichen Gefahrenpunkte gibt es? (Suizidalität, Ritzen,
Drogen, Gewalt, Missbrauch, Allergien?) Werden Medikamente
eingenommen?
Aufnahme:
Die Aufnahme sollte direkt durch das Jugendamt / ASD erfolgen. Nicht über Dritte.
Folgendes gilt es zu klären:
- Abgleich der Stammdaten
- Klärung, wie
Kontakte bzw. Absprachen zwischen Einrichtung und
Herkunftsfamilie erfolgen sollen (z.B. anonyme Unterbringung,
Absprache von Besuchs- und Umgangskontakten)
- Schweigepflichtsentbindung bzw. Ermächtigung(en) einholen
- Notwendige Extra-Absprachen (z.B. Besuche der Oma, Kontaktverbote, etc.)
- Absprachen bzgl. der Fortführung des (bisherigen) Alltags (Schule, KiTa, Arzt-Termine, etc.)
- Organisatorisches (Kontakte, Schulsachen, Medikamente, Krankenversicherungs- Karten, U-Heft, etc.)
- zeitnahe Terminierung des Erst- bzw. Perspektivgespräche
Hilfeverlauf & -ende:
- Erst- bzw. Perspektivgespräch
- ggf. Clearing
- regelm. Informationsaustausch zwischen Einrichtung, Betreutem, ASD und Herkunftssystem
- regelm. Fachgespräche zur Alltagsplanung (Schule, Freizeitgestaltung)
- bei Bedarf Krisenbewältigung
- Regeln und Begleitung von Besuchskontakten
- Perspektivplanung mit allen Beteiligten (Rückführung / Anbahnung)
Neumünster,
29.04.2016
Fachgruppe
Inobhutnahme der IGFH
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