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Fachgruppe Inobhutnahme
AKI
der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

Frankfurt/Main
Sektion Bundesrepublik Deutschland
der Fédération Internationale des Communautés Educatives (FICE) e.V.

  

 

Leitfaden Inobhutnahme

 

Um eine Inobhutnahme gut, schnell und effektiv durchführen zu können, sind gewisse Rahmenbedingungen notwendig, die vorab zwischen dem Jugendamt und dem Träger geklärt sein müssen. Dazu ist es hilfreich, die relevantesten Aspekte zu kennen, um schnell und sicher Absprachen treffen zu können.
Die hier zusammengefassten Punkte sollten erste Anhaltspunkte dazu bieten.
   
Anfrage:
durch das Jugendamt sollten die relevanten Erstinformationen an den Träger weitergegeben werden. Dazu gehören neben der Erfassung der Stammdaten folgende Zusatzinformationen:
   

  • aktueller Anlass der Inobhutnahme
  • bereits vorhandene Informationen zu dem/den Minderjährigen (Sind die Minderjährigen bereits beim Jugendamt oder bei anderen Institutionen bekannt?)
  • Welche (evtl. auch polizeiliche) Vorgeschichte gibt es?
  • Gibt es bekannte psychische oder physische Erkrankungen?
  • Welche möglichen Gefahrenpunkte gibt es? (Suizidalität, Ritzen, Drogen, Gewalt, Missbrauch, Allergien?) Werden Medikamente eingenommen?

Aufnahme:
Die Aufnahme sollte direkt durch das Jugendamt / ASD erfolgen. Nicht über Dritte.
Folgendes gilt es zu klären:
  • Abgleich der Stammdaten
  • Klärung, wie Kontakte bzw. Absprachen zwischen Einrichtung und Herkunftsfamilie erfolgen sollen (z.B. anonyme Unterbringung, Absprache von Besuchs- und Umgangskontakten)
  • Schweigepflichtsentbindung bzw. Ermächtigung(en) einholen
  • Notwendige Extra-Absprachen (z.B. Besuche der Oma, Kontaktverbote, etc.)
  • Absprachen bzgl. der Fortführung des (bisherigen) Alltags (Schule, KiTa, Arzt-Termine, etc.)
  • Organisatorisches (Kontakte, Schulsachen, Medikamente, Krankenversicherungs- Karten, U-Heft, etc.)
  • zeitnahe Terminierung des Erst- bzw. Perspektivgespräche 
Hilfeverlauf & -ende:
  • Erst- bzw. Perspektivgespräch
  • ggf. Clearing
  • regelm. Informationsaustausch zwischen Einrichtung, Betreutem, ASD und Herkunftssystem
  • regelm. Fachgespräche zur Alltagsplanung (Schule, Freizeitgestaltung)
  • bei Bedarf Krisenbewältigung
  • Regeln und Begleitung von Besuchskontakten
  • Perspektivplanung mit allen Beteiligten (Rückführung / Anbahnung) 
   

Neumünster, 29.04.2016
Fachgruppe Inobhutnahme der IGFH                                          pdf